Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Wir bitten Sie, nachstehende Reisebedingungen, welche die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen (im folgenden der Vertragspartner -VP- genannt) und Schulfahrten Service Büro (im folgenden immer SSB oder Reiseveranstalter genannt) regeln, genau durchzulesen. Mit Ihrer Unterschrift zu unserem schriftlichen Angebot werden diese Bedingungen voll anerkannt.

 

2. Abschluss des Reisevertrages, Datenschutz, Unterschrift
Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der VP werden von uns gespeichert und ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung von SSB und deren Schwesterunternehmen Helikon-Events verwendet. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht mit der Durchführung der Reise betraut sind, erfolgt nicht. Sie sind berechtigt, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und nach Beendigung der Reise eine Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Bitte reichen Sie die Beantragung der Löschung schriftlich ein.

 

3. Zahlung
Das Zahlungsziel richtet sich nach der Leistung Ihrer Buchung.
Bei Unterkunft und Transferkosten erbitten wir eine Anzahlung vom 50 % der Gesamtkosten bis 12 Wochen vor Anreise. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag auf den Reisepreis ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig.

Bei Programmkosten erbitten wir ebenfalls eine Zahlung der Gesamtkosten 30 Tage vor Anreise.


Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der vollständige Reisepreis nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung sofort zur Zahlung fällig. Sind die Vorraussetzungen der Fälligkeit des Reisepreises erfüllt, so besteht für den VP ohne vollständige Zahlung kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch SSB. SSB ist berechtigt, die Leistungen endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom VP zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vorher schriftlich angemahnt wurde.  

 

4. Unsere Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen richtet sich nach unserer Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Sie werden ergänzt durch die Reiseunterlagen und die allgemeinen Informationen. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche müssen in die Reiseanmeldung aufgenommen und durch die Reisebestätigung bestätigt werden, um Wirksamkeit zu erlangen. Ergibt sich aus der vorgenannten Leistungsbeschreibung, dass einzelne Leistungen Dritter nur vermittelt werden, so erbringen diese die Leistung(en) in eigener Verantwortung.

 

5. Leistungs- und Preisänderungen
1.) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.


2.) Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreise zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die nicht von uns zu vertreten sind, z.B. Eintrittsgelder, Beförderungskosten. Die Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der genannten Preisbestandteile seit Vertragsschluss und deren Auswirkung auf die Kosten der Reise pro Person entspricht.

 

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung werden Sie unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, darüber in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung nach Vertragsabschluss sind Sie berechtigt, die Teilnahme einer gleichwertigen Leistung zu verlangen, wenn SSB in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis anzubieten. Weiterhin sind Sie berechtigt, die geänderte Leistung, ohne Gebühren zu stornieren.

 

Das Verlangen einer gleichwertigen Reiseleistung, sowie das Rücktrittsrecht uns gegenüber ist unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung oder der Preiserhöhung schriftlich zu erklären.

 

6. Rücktritt durch den VP
Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten.

Den Rücktritt haben Sie uns gegenüber schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der Poststempel Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung.

 

Entstehen dem SSB auf Grund des Rücktritts des Vertragspartners Stornokosten gegenüber Dritten, müssen diese in vollem Umfang vom Vertragspartner übernommen werden.


Für die pauschalierten Rücktrittskosten gelten für Reiseleistungen inkl. Unterkunft und/oder Transfer und/oder Freizeitprogramm folgende Sätze:
65 Tage vor Anreise kostenfrei
– vom 64.-30. Tag vor Anreise sind 50 % des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen
– vom 29.-20. Tag vor Anreise sind 70 % des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen
– vom 19.- 10 Tag vor Anreise sind 80 % des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen
– vom 9.-1. Tage vor Anreise werden 90 % des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages berechnet. Bei Freizeitprogrammkosten gelten hier bereits 100 %.
– bei einer Stornierung am Ankunftstag, bzw. einer Nichtanreise werden 100% des vereinbarten
  Gesamtbetrags berechnet

 

Gebuchte Tickets für Theater, Musical oder ähnliche Veranstaltungen können i.d.R. ab 6 Wochen vor Anreise nicht zurückgegeben werden und müssen auch bei nicht Inanspruchnahme bezahlt werden.


Der Reisepreis, soweit er als von der Gruppengröße abhängig vereinbart war, richtet sich immer nach der Zahl der tatsächlich teilnehmenden Personen, d.h. bei Reduzierung der vereinbarten Mindestteilnehmeranzahl wird der fehlende Betrag auf die restlichen Teilnehmer umgerechnet.


Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten als die von uns geforderte Pauschale entstanden sind.
Wir sind jedoch auch berechtigt, eine höhere Entschädigung als die o. g. Pauschalen zu verlangen, wenn wir höhere Aufwendungen für Reiseleistungen nachweisen können, die wir nach Ihrem Rücktritt nicht anderweitig verwenden konnten.


Grundsätzlich bieten und empfehlen wir Ihnen immer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

7. Umbuchung
Grundsätzlich gilt, dass Umbuchungen bereits gebuchter Leistungen dem VP, oder demjenigen, der die Umbuchung herbeiführt, in Höhe der dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden, mindestens jedoch mit einer Bearbeitungsgebühr von Pauschal 25 Euro. Änderungen der Aufenthaltsdauer oder die Zubuchung weiterer Leistungen sind, sofern Sie eine Erhöhung des Reisepreises bewirken, kostenfrei. Es werden nur die entsprechenden Zuschläge berechnet.

 

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der VP einzelne oder mehrere Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes.

 

9. Rücktritt durch den Veranstalter

SSB kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag, bzw. einzelne Reiseleistungen kündigen:


1.) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug des VP, wenn dieser trotz schriftlicher Erinnerung/Mahnung seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt.


2.) wenn die Gründe der Absage weder vom SSB noch von anderen Leistungsträgern zu vertreten sind, oder wenn der Reise nachweisliche Hindernisse entgegenstehen, die vom SSB nicht, oder nur unter nachweislich unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können. In diesen Fällen werden alle geleisteten Zahlungen ohne Abzug unverzüglich erstattet.


3.) wenn die Reise wegen außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Umstände (z.B. Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können beide Seiten den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits erbrachte Leistungen, oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen kann SSB den anteiligen Reisepreis verlangen.

 

10. Wechsel in der Person des VP
Bis zum Beginn der Reise kann der VP verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. SSB kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der neue VP übernimmt mit dem Wechsel alle Vertraglichen Verpflichtungen. Die Änderung ist vom alten und neuen VP schriftlich anzuzeigen.

 

11. Gewährleistung und Haftung, Mitwirkungspflicht
1.) als Veranstalter: Werden Reiseleistungen nicht vertragsmächtig erbracht, kann der VP Abhilfe verlangen. Helikon kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. SSB kann Abhilfe in der Weisen schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den VP zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe, keine unzulässige Vertragsveränderung darstellt. Im Falle des Auftretens von Leistungsstörungen ist der VP verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich und nachweislich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben.

Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe hat der VP den Mangel unverzüglich bei SSB, Tel. 0221 946 966 0 Fax. 0221-646 966 22, Notrufhandy: 0171-229 25 96, Mail: ssb@schulfahrtenservice.de anzuzeigen.

 

Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, sind Minderungs- und vertragliche Schadensersatzansprüche deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrags durch den VP wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt ist nur dann zulässig, wenn SSB keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der VP SSB hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe für SSB unmöglich ist, von SSB verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des VP gerechtfertigt ist. Die Kündigungserklärung ist in jedem Fall direkt gegenüber SSB abzugeben.


2.) als Vermittler: SSB haftet nicht für mangelhafte Leistungserbringung oder sonstigem Verhalten der vermittelten Leistungsträger, welches einen Schadensersatz begründen würde. Wenn Schäden aufgrund mangelhafter Vermittlungsleistung entstehen beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf den 2-fachen Reisepreis, es sei denn es wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

 

12. Haftungsbeschränkung
1.) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des VP weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der Reiseveranstalter für einen dem VP entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung angeboten und empfohlen.


2.) SSB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in den Reiseausschreibungen und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung des Vertragsveranstalters sind.

 

13. Ausschluss und Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb eines Monates nach Beendigung der Reise schriftlich beim SSB geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn das Fristversäumnis nicht dem eigenen Verschulden des VP zuzurechnen war. Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag wegen mangelhafter Leistungserbringung verjähren 6 Monate nach Mitteilung des Mangels. Im übrigen verjähren sämtliche Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag ein Jahr nach Beendigung der Reise.

 

14. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Schreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

 

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – für beide Teile Köln. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.

Sie haben 0 Programme ausgewählt

Noch keine Programme ausgewählt